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Freitag, 19. November 2010

Schwere Niederlagen für staatlichen Glücksspielanbieter

Bundesgerichtshof verschafft EU-Anwendungsvorrang Geltung

Ein Artikel von Rechtsanwalt Boris Hoeller

Mit fünf Urteilen vom 18.11.2010 hat der Bundesgerichtshof Lotterie, (Sport-)Wett- und Casinospielanbietern Recht gegeben und Unterlassungsklagen, die auf unterschiedliche Tätigkeiten gerichtet waren, wie etwa Veranstaltung, Bewerbung oder Vermittlung von Sportwetten, Kasinospielen oder Lotterien durch Sachurteil abgewiesen.

In der mündlichen Verhandlung am 22.07.2010 hatten die obersten Bundesrichter Zweifel geäußert, ob die Strafnormen der §§ 284, 287 StGB im Lichte der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Rechtsprechung als hinreichend bestimmt angesehen werden können. Eine Strafbarkeit könne nicht von der Würdigung tatsächlichen Verhaltens staatlicher Glückspielanbieter abhängig gemacht werden.

Zwar liegt die schriftliche Begründung der Urteile noch nicht vor, doch alleine der Inhalt des Urteilstenors läßt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Schluss zu, dass die Bundesrichter dem Anwendungsvorrang des EU-Gemeinschaftsrechts Geltung verschafft haben.

Weiter auf: http://isa-guide.de/law/articles/31510_ ... ieter.html

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