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Samstag, 15. März 2008

150308 Top Starthände sind online

Es gibt ja viele Tabellen mit den Starthänden und deren Bewertung. Wir haben uns gedacht, dass wir nun eine Tabelle mit den Top 10 Starthänden online stellen. Und es sind nicht nur die Top 10 Starthände für Texas Hold`em, sondern auch die besten Starthände für Omaha Hi und Omaha Hi/Lo. So hat man alles auf einen Blick was man wissen muss.

Mittwoch, 12. März 2008

120308 Omaha Spielregeln

Heute sind bei uns die Omaha Spielregeln online gegangen. Es sind die Spielregeln zu Pot Limit Omaha High und Omaha Hi/Lo.

Außerdem haben wir noch einen Artikel mit eine Übersicht über die verschiedenen Pokervarianten online gestellt.

10 Tipps für Poker Anfänger

Wir waren mal wieder fleissig und haben für Sie einen neuen Artikel auf unsere Seite gebracht. Es handelt sich dabei um 10 Tipps für Pokeranfänger. Dort wird beschrieben wie Sie die größten Fehler vermeiden und auch am Anfang Iher Pokerkarriere schon erfolgreich spielen werden.

Tipps für Pokeranfänger

Montag, 10. März 2008

100308 Poker IQ Test

Nach langer Zeit ist es nun so weit. Unser Poker IQ ist in der beta Phase online gegangen. Bei diesem Test können Sie Ihre Pokerkenntnisse testen. Dazu müssen Sie 52 Fragen beantworten. Am Ende erhalten Sie Ihren Poker IQ mit einer Prognose Ihrer Gewinnerwartung.

100308 Neuer Poker Strategie Artikel online

Heute haben wir 10 Tipps für No-Limit Poker Anfänger online gestellt. Mit dieser Strategie sollten Sie vor größeren Verlusten bewahrt werden.

Schauen Sie doch mal vorbei.

Donnerstag, 6. März 2008

040308 Full Tilt Pro entlassen

Full Tilt Poker gab am Dienstag überraschend bekannt, dass der Online-Spieler Jonathan Little von seinem Status als Full Tilt Profispieler entbunden wurde. Dies nur vier Monaten nachdem ihn die Seite zum Teammitglied erklärt hatte.

Full Tilt sagt, dass Little die Geschäftsbedingungen verletzt hat, indem er es anderen Spielern gestattete, auf seinem Benutzerkonto zu spielen.

Es ist nicht genau bekannt, wie man dies herausgefunden hat, aber als eindeutiger Beweis galt die hohe Anzahl an gespielten SNGs, vor allem im Februar. In der ersten Woche spielte er bereits annähernd 1.300 SNGs. Am Ende des Monats hatte er dreimal mehr Punkte auf der Full Tilt Rangliste (hohe Anmeldegebühren) als der Zweitplazierte. Im Grunde genommen schien sein Spielanteil unmenschlich.

Was bringt ihn dazu, andere Spieler auf seinem Benutzerkonto spielen zu lassen, wenn er selbst als ausgezeichneter und gefürchteter Spieler gilt? Höchstwahrscheinlich Geldgier. Mit einem Deal, der ihm 100% Rakeback einbrachte, bekam er zehntausende Dollars an Rakeback allein mit dem großen Spielvolumen. Weiterhin ist es auch eine lukrative Leistung sich bei den Turnier Ranglisten hoch zu platzieren.

Full Tilt hat dies nicht als Grund angegeben, warum die Handlungen von Little falsch waren, auch wenn es auf das Bestehlen von Full Tilt und anderen Spielern hinauslief. Full Tilt gab einen sehr einfachen und sehr stichhaltigen Grund:

“Wenn ein Spieler bei Full Tilt Poker gegen einen Red Profi spielt und mit ihm auf der Seite chattet, kommt es darauf an, dass es sich um den angezeigten Pro handelt, der von dem Konto aus spielt. Da wir nun wissen, dass Mr. Little unser Vertrauen missbraucht hat, haben wir uns entschlossen, seine Verbindung zu unserer Seite zu trennen und sein Konto zu schließen.“

Quelle: http://de.pokersourceonline.com/

Mittwoch, 5. März 2008

050308 Neues zum Glücksspielstaatsvertrags

Verwaltungsgericht Stuttgart bezweifelt Vereinbarkeit der aktuellen Rechtslage und Verwaltungspraxis mit Europarecht: Sportwettenvermittler muss Untersagungsverfügung nicht befolgen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat – auch nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Januar 2008 – erneut durchgreifende Zweifel an der Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit Europarecht geäußert. Es hat daher einer Sportwettenvermittlerin Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe gewährt (Beschluss vom 28. Februar 2008, Az. 4 K 465/08 G 4290/07(V). Das gleichzeitig eingeleitete Hauptsacheverfahren wurde bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) über die Vorlagen des Verwaltungsgerichts ausgesetzt (Vorlagebeschlüsse des VG Stuttgart vom 24. Juli 2007, Az. 4 K 4435/06 u.a.).

Die von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretene Sportwettvermittlerin kann damit weiterhin Verträge über Sportwetten an einem in dem EU-Mitgliedstaat Malta staatlich zugelassenen und dort laufend behördlich überwachten Buchmacher vermitteln. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist es "der Antragsstellerin nicht zuzumuten, angesichts der nach wie vor durchgreifender Bedenken auch gegen die aktuelle nationale Rechtslage und Verwaltungspraxis vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die angegriffene Verfügung zu befolgen."

Die im vorliegenden Fall entscheidende 4. Kammer des Verwaltungsgerichts wird auch in Kürze über den seit dem 6. Februar 2008 anhängigen Eilantrag des VfB Stuttgart wegen Untersagung der Werbung für private Sportwettenanbieter urteilen (Az. 4 K 456/08). Eine Entscheidung des EuGH über die Vorlagefragen des Verwaltungsgerichts Stuttgart dürfte erst im nächsten Jahr ergehen.

Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei