Magdeburg (RPO). Mit Glücksspielen lassen sich Millionen verdienen. Das wissen nicht nur private Wettanbieter, sondern auch der Staat. Für die Ministerpräsidenten der Bundesländer geht es daher ab heute auch um die knifflige Frage, wie es weitergehen soll mit dem staatlichen Lottomonopol. Ob der Markt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aber tatsächlich für Private geöffnet wird, darf bezweifelt werden.
Wer kennt sie nicht, die knallgelben Aufsteller mit der aktuellen Jackpotzahl beim Lotto oder auch die Oddset-Werbung fürs Tippen auf die nächsten Bundesliga-Spiele. Genau das war aber dem Europäischen Gerichtshof ein Dorn im Auge. Im September urteilte er, das deutsche Glücksspielmonopol sei nicht zulässig.
Der Grund: Die Bundesrepublik warne einerseits vor Spielsucht, bewerbe aber gleichzeitig massiv Lotto und Sportwetten. Zudem würden Kasinos, Spielhallen und Geldspielautomaten nicht ernsthaft begrenzt, doch die förderten die Sucht noch mehr. Dabei hatte der neue Glücksspielvertrag, der 2008 beschlossen wurde, schon Veränderungen mit sich gebracht. So gibt es etwa nach jeder Werbung den Hinweis, das Glücksspiel süchtig machen kann.
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